Die Gesundheit unserer Bewohner und Mitarbeiter steht für die Caritas-Einrichtungen gGmbH und alle unsere Häuser an oberster Stelle. Darum setzen wir alle Vorgaben der bayerischen Staatsregierung sowie der lokalen Behörden unverzüglich und gewissenhaft um.
ENDE DER MASKEN- UND TESTPFLICHT FÜR BESCHÄFTIGTE IN VOLL- UND TEILSTATIONÄREN PFLEGEEINRICHTUNGEN
Die Masken- und Testpflicht für Beschäftigte und Betreute im Gesundheitswesen fällt ab dem 1.3.2023 nun bundesweit.
AKTUELLE REGELUNGEN FÜR BESUCHE VON PFLEGEEINRICHTUNGEN
Besucher:innen von Pflegeeinrichtungen und Kliniken müssen weiterhin eine FFP2 Maske tragen.
Für den Besuch medizinischer oder pflegerischer Einrichtungen ist kein Test mehr erforderlich.
Ab dem 01. März gelten für Besucher folgende Regelungen
Wohnen mit Service
- Sie können unser Haus ohne Maske betreten
- Sie sind von der Testpflicht und Nachweispflicht befreit
- sollten Sie Symptome aufzeigen, bitten wir Sie, möglichst Besuche zu vermeiden oder eine FFP2-Maske zu tragen.
Pflegeheim Haus Franziska
- Sie müssen beim Betreten eine FFP2-Maske tragen
- die FFP2-Maske muss während des gesamten Aufenthalts getragen werden
- die Testpflicht und Nachweispflicht entfällt
Ab dem 01. März gelten für Bewohner / Mieter folgende Regelungen
- keine Maskenpflicht
- keine Testpflicht
Ab dem 01. März gelten für unsere Mitarbeiter folgende Regelungen:
- keine Maskenpflicht mehr
- keine Testpflicht mehr
- unseren Mitarbeitern ist es freigestellt eine Maske zu tragen
- freiwillige kostenlose Selbsttests stehen zur Verfügung