Des einen Freud, des anderen Leid …

Früher als geplant streichen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern weitere Corona-Schutzvorgaben – zum 01. März 2023 !
Lediglich für Arzt-, Krankenhaus und Pflegeheimbesucher besteht weiterhin eine Maskenpflicht!

Ab dem 01. März gelten für Besucher folgende Regelungen

Wohnen mit Service

  • Sie können unser Haus ohne Maske betreten
  • Sie sind von der Testpflicht und Nachweispflicht befreit
  • sollten Sie Symptome aufzeigen, bitten wir Sie, möglichst Besuche zu vermeiden oder eine FFP2-Maske zu tragen.

Pflegeheim Haus Franziska

  • Sie müssen beim Betreten eine FFP2-Maske tragen
  • die FFP2-Maske muss während des gesamten Aufenthalts getragen werden
  • die Testpflicht und Nachweispflicht entfällt

Ab dem 01. März gelten für Bewohner / Mieter folgende Regelungen

  • keine Maskenpflicht
  • keine Testpflicht

Ab dem 01. März gelten für unsere Mitarbeiter folgende Regelungen:

  • keine Maskenpflicht mehr
  • keine Testpflicht mehr
  • unseren Mitarbeitern ist es freigestellt eine Maske zu tragen
  • freiwillige kostenlose Selbsttests stehen zur Verfügung